Teilnahmebedingungen

Fördertraining
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Fördertraining der Frey Football Academy (FFA).

Mit der Anmeldung zum Fördertraining erkennen der Teilnehmer bzw. bei minderjährigen Teilnehmern die gesetzlichen Vertreter diese Teilnahmebedingungen an.

2. Ziel und Konzept des Fördertrainings

Das Fördertraining der FFA ist ein ergänzendes Trainingsangebot zum Vereinstraining und verfolgt das Ziel, Spieler gezielt und nachhaltig in ihrer fußballerischen Entwicklung zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

Die Trainingsinhalte werden nicht ausschließlich von Einheit zu Einheit betrachtet. Stattdessen werden feste Themenblöcke über mehrere Wochen behandelt.

Dadurch erhalten die Spieler ausreichend Zeit, Inhalte zu verstehen, anzuwenden und zu festigen. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, bei der die erarbeiteten Fähigkeiten auch im Mannschaftstraining und am Spieltag zur Anwendung kommen.

3. Gruppengröße

Eine Fördergruppe besteht aus maximal 10 Spielern.

Die begrenzte Gruppengröße ermöglicht eine intensive Betreuung und ausreichend individuelle Aufmerksamkeit für jeden Spieler.

Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen erfolgt durch die FFA unter Berücksichtigung von Alter, Leistungsstand und Entwicklungsniveau.

Ein Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.

4. Kostenfreies Schnuppertraining

Das erste Training ist kostenfrei und dient als Schnuppertraining.

Der Spieler und seine Erziehungsberechtigten erhalten dadurch die Möglichkeit, das Fördertraining, die Trainingsphilosophie und die Arbeitsweise der FFA kennenzulernen.

Nach dem Schnuppertraining kann die Teilnahme am Fördertraining widerrufen werden.

Erfolgt nach dem Schnuppertraining kein Widerruf, beginnt die reguläre Teilnahme am Fördertraining.

5. Einstieg

Der Einstieg in das Fördertraining ist bei freien Kapazitäten jederzeit möglich.

Aufgrund der begrenzten Gruppengröße besteht kein Anspruch auf einen freien Platz in einer bestimmten Trainingsgruppe.

Mit der Zusage zur weiteren Teilnahme wird der Trainingsplatz verbindlich reserviert.

6. Trainingsrhythmus und Schulferien

Das Fördertraining findet grundsätzlich 1x75 Minuten wöchentlich statt.

Während der Schulferien in Rheinland-Pfalz bzw. Hessen wird das reguläre Fördertraining ausgesetzt.

In dieser Zeit finden grundsätzlich keine regulären Fördertrainingseinheiten statt.

Die konkreten Trainingspausen während der Schulferien werden den Teilnehmern bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt.

Fällt ein kompletter Kalendermonat ausschließlich in die Schulferien in Rheinland-Pfalz und findet in diesem Monat kein Fördertraining statt, wird für diesen Monat kein Monatsbeitrag erhoben.

Beginnt oder endet eine Ferienzeit innerhalb eines Monats, bleibt der reguläre Monatsbeitrag grundsätzlich bestehen, sofern in diesem Monat reguläre Fördertrainingseinheiten stattfinden.

7. Teilnahmegebühr

Die reguläre Teilnahmegebühr für das Fördertraining beträgt derzeit 80,00 € pro Monat.

Der Betrag von 80,00 € stellt den aktuellen Einstiegspreis zum Start der Frey Football Academy dar.

Die FFA kann die Teilnahmegebühr künftig anpassen, wenn dies aufgrund einer Weiterentwicklung des Fördertrainings, einer Erweiterung oder Veränderung des Leistungsumfangs oder aufgrund gestiegener Kosten für die Durchführung des Trainings sachlich gerechtfertigt ist.

Eine Änderung der Teilnahmegebühr wird den Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Die neue Teilnahmegebühr gilt ausschließlich für die Zukunft und wird frühestens zum Beginn des auf die Mitteilung folgenden übernächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Erhöhung der Teilnahmegebühr besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Die Teilnahme kann in diesem Fall bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Teilnahmegebühr ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Ende des Monats gekündigt werden, der dem Inkrafttreten der neuen Teilnahmegebühr vorausgeht.

Nach dem kostenfreien Schnuppertraining wird bei einer Zusage zur weiteren Teilnahme der erste Monat anteilig berechnet. Ab dem darauffolgenden Monat wird der reguläre Beitrag von 80,00 € pro Monat fällig.

Die Teilnahmegebühr bezieht sich auf den reservierten Trainingsplatz innerhalb der jeweiligen Fördergruppe und nicht auf die Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Trainingseinheiten eines einzelnen Monats.

8. Zahlungsweise

Die monatliche Teilnahmegebühr ist jeweils im Voraus zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Jan Frey / Frey Football Academy

IBAN: DE26 5509 1200 0068 4447 13
BIC: GENODE61AZY
Kreditinstitut: Volksbank Alzey-Worms eG

Verwendungszweck: FFA Fördertraining – [Name des Spielers] – [Monat/Jahr]

Die Zahlung für den jeweiligen Monat muss spätestens zum 1. des Monats auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

9. Laufzeit und Kündigung

Die Teilnahme am Fördertraining ist monatlich kündbar.

Die Kündigung muss der FFA spätestens bis zum 15. eines Monats in Textform zugehen, damit die Teilnahme zum Ende desselben Monats beendet wird.

Die Kündigung ist per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

info@freyfootballacademy.com

Geht die Kündigung nach dem 15. eines Monats ein, endet die Teilnahme zum Ende des darauffolgenden Monats.

Beispiele:

Kündigung bis einschließlich 15. September → Teilnahme endet zum 30. September.

Kündigung ab dem 16. September → Teilnahme endet zum 31. Oktober.

Die monatliche Teilnahmegebühr wird jeweils im Voraus berechnet und ist für den jeweiligen Monat vollständig zu entrichten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Fehlzeiten des Spielers

Kann ein Spieler an einer Trainingseinheit nicht teilnehmen, ist die FFA nach Möglichkeit frühzeitig darüber zu informieren.

Eine einzelne versäumte Trainingseinheit führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung oder Erstattung der monatlichen Teilnahmegebühr.

Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Trainingseinheiten besteht grundsätzlich nicht.

11. Ausfall von Trainingseinheiten

Sollte eine Trainingseinheit aufgrund von Witterung, Unbespielbarkeit des Platzes, Platzsperrung oder anderen Umständen ausfallen, auf die die FFA keinen Einfluss hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der monatlichen Teilnahmegebühr.

Die FFA bemüht sich, nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine alternative Trainingsmöglichkeit anzubieten.

Bei länger andauernden oder außergewöhnlichen Ausfällen wird die FFA die Situation prüfen und eine angemessene Lösung anbieten.

12. Trainingsinhalte und Trainingsphilosophie

Die FFA verfolgt einen ganzheitlichen, individuellen und spielorientierten Entwicklungsansatz.

Die Trainingsinhalte werden gezielt ausgewählt und über mehrere Wochen in festen Themenblöcken aufgebaut.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele unterschiedliche Übungen anzubieten. Vielmehr sollen relevante Fähigkeiten nachhaltig entwickelt, wiederholt und in unterschiedlichen Spielsituationen angewendet werden.

Die erarbeiteten Inhalte sollen anschließend möglichst nachhaltig in das Mannschaftstraining und den Spieltag übertragen werden können.

13. Verhalten im Training

Von allen Teilnehmern wird ein respektvoller, sportlicher und zuverlässiger Umgang erwartet.

Die Spieler verpflichten sich insbesondere:

Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten kann die FFA nach angemessener Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten weitere Maßnahmen ergreifen.

14. Gesundheit und Verletzungen

Der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter hat sicherzustellen, dass der Spieler gesundheitlich zur Teilnahme am Fußballtraining in der Lage ist.

Bestehen Verletzungen, gesundheitliche Einschränkungen oder andere für das Training relevante Umstände, sind diese der FFA vor Trainingsbeginn (so zeitnah wie möglich) mitzuteilen.

Bei akuten Beschwerden oder Verletzungen kann ein Spieler aus Sicherheitsgründen vorübergehend vom Training ausgeschlossen werden.

15. Haftung

Die Haftung der FFA richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, bleiben unberührt.

16. Kommunikation

Die reguläre Kommunikation zwischen der Frey Football Academy und den Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

Über die E-Mail-Kommunikation werden insbesondere folgende Informationen bereitgestellt:

Zusätzlich kann die FFA eine freiwillige WhatsApp-Gruppe für kurzfristige organisatorische Informationen anbieten.

Die WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich der schnellen Information über kurzfristige Änderungen des Trainingsbetriebs, insbesondere:

Die Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Fördertraining.

Wichtige oder vertragsrelevante Mitteilungen werden nicht ausschließlich über die WhatsApp-Gruppe übermittelt, sondern zusätzlich per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten Weg zur Verfügung gestellt.

Über die WhatsApp-Gruppe werden keine Gesundheitsdaten, Angaben zu Verletzungen oder sonstige besonders schützenswerte personenbezogene Daten ausgetauscht.

Mit der Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe erklären sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter mit der Verarbeitung der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesonderten Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – der entsprechenden Einwilligung einverstanden.

17. Ausschluss vom Fördertraining

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei erheblichem störendem Verhalten kann die FFA einen Teilnehmer nach angemessener vorheriger Kommunikation vom weiteren Training ausschließen.

Gesetzliche Rechte sowie bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

18. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Die FFA kann diese Teilnahmebedingungen ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anforderungen oder zur Anpassung an notwendige organisatorische Änderungen erforderlich ist.

Änderungen, die die wesentlichen Rechte und Pflichten der Teilnehmer bzw. der FFA betreffen, werden den Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte erfolgen nicht einseitig, sondern bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers bzw. bei minderjährigen Teilnehmern des gesetzlichen Vertreters, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.

Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Kontaktdaten

Frey Football Academy (FFA)
Inhaber: Jan Frey
E-Mail: info@freyfootballacademy.com
Tel.: 0173-3176916
Anschrift: Fritz-Kohl-Str. 3c, 55122 Mainz

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